Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Man kann die Ausbildung bereits im Alter von 14 Jahren beginnen, wobei bei Minderjährigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen muss. Eine Altershöchstgrenze gibt es nicht,zum Fliegenlernen ist es nie zu spät.
Zu Beginn der Ausbildung sollte ein polizeiliches Führungszeugnis und ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis vorliegen.
Werden Sie Mitglied in unserem Verein und lernen Sie fliegen. Bei uns können Sie, geschult von unseren ehrenamtlich tätigen Fluglehrern, den Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer erwerben.
Was passiert dann?
Wenn alle Formalitäten erledigt sind und die Aufnahmegebühr bezahlt ist, kann es auch schon losgehen. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Praxisausbildung findet an den Wochenenden während der Flugsaison von Mai bis Oktober statt und besteht aus 3 Ausbildungsabschnitten.